Informationen zur Umsetzung der Kassensicherungverordnung 2020
in den Hotelmanagementsystemen protel SPE/MPE und protel Air
Eine Einführung zum Thema und weitere grundlegende Informationen finden Sie auf unserer Website unter
https://www.protel.net/de/produkt-news/kassensicherungsverordnung-kassensichv/
Bitte lesen Sie zunächst diese allgemeinen Infos, bevor Sie sich auf dieser Seite über die konkrete Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen in und mit Ihrer Hotelsoftware erkundigen.
Jetzt weiter untätig zu bleiben kann sich rächen: Genaugenommen handeln Hotels, die zum jetzigen Zeitpunkt noch keine TSE im Einsatz bzw. bestellt haben, gesetzwidrig. Sie riskieren hohe Strafen von bis zu 25.000 Euro und eröffnen dem Finanzamt die Möglichkeit, Ihre Umsätze zu schätzen.
Aber welche Optionen haben Sie nun noch?
Unsere dringende Empfehlung: Kontaktieren Sie umgehend unser Vertriebs Team und fordern Sie ein individuelles Angebot an.
Aufgrund des hohen Auftragsvolumens bearbeiten wir alle Aufträge strikt in der Reihenfolge ihres Eingangs. Bitte bedenken Sie, dass es zu diesem fortgeschrittenen Zeitpunkt wegen der Corona-Krise und angesichts des notwendigen administrativen Vorlaufs zu Engpässen bei der Umsetzung kommen kann. Je früher Sie bestellen, desto kürzer ist Ihre Zeit „ohne TSE“.
Ähnlich wie bei der österreichischen Registrierkassensicherungsverordnung (RKSV) im letzten Jahr, arbeiten wir auch bei der Umsetzung der deutschen Kassensicherungsverordnung mit Fiskaltrust zusammen, einem erfahrenen Anbieter, der sowohl eine offiziell zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung als auch die erforderliche Hardware anbietet. Eine Cloud-TSE befindet sich zur Zeit im Zertifizierungsprozess beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
protel ist daher in der Lage, sowohl für protel SPE/MPE als auch für protel Air eine Hardware- oder eine Cloud-Variante der TSE anzubinden.
Die Zusammenarbeit zweier Experten auf ihrem jeweiligen Gebiet gewährleistet ein effizientes und professionelles Vorgehen und sorgt gleichzeitig dafür, dass der individuelle Aufwand auf Ihrer Seite so gering wie möglich ausfällt.
Die „Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr“ (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV) ist eine Verordnung des Finanzministeriums, die neue Standards zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen verbindlich vorschreibt.
Die KassenSichV vom 26.9.2017 basiert auf dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 16.12.2016 und definiert die Grundlagen für die technische Umsetzung dieses Gesetzes.
Die Verordnung besteht aus einem ganzen Bündel von Maßnahmen, von denen einige zum Beispiel mit der Einführung der Kassennachschau bereits in Kraft getreten sind.
Die finale Umsetzung der Verordnung ist unter Berücksichtigung der im November 2019 bekanntgemachten Übergangsfrist für den 30. September 2020 geplant.
Härtefallregelungen auf Länderebene eröffnen betroffenen Unternehmen in geeigneten Fällen einen Weg, die Frist bis zum 31. März 2021 zu verlängern.
Die KassenSichV-Lösung von protel und fiskaltrust beinhaltet in beiden Varianten alle Komponenten, die Ihnen als Hotelier gesetzlich vorgegeben werden. Mit ihrer Implementierung erfüllen Sie alle derzeitigen Anforderungen und müssen sich im Anschluss um nichts mehr kümmern.
Die anfallenden Kosten sind von vielen Faktoren abhängig und können von Haus zu Haus stark abweichen. Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles und für Ihr Unternehmen maßgeschneidertes Angebot.
Egal, für welche Lösung Sie sich entscheiden, in jedem Fall ist es notwendig, sich bei fiskaltrust zu registrieren, denn nur in der Kombination von Angebot und Registrierung kann ein gültiger Vertrag entstehen und die Lösung in Ihrem Haus in Betrieb genommen werden.
Die nächsten Schritte sind daher:
SOFTSTAR Computer Systems GmbH übernimmt keine Haftung, Garantie oder Gewährleistung für die hier bereitgestellten Informationen. Sie fassen einen komplexen Sachverhalt vereinfacht zusammen und stellen eine beispielhafte Lösung zur Umsetzung einer Rechtslage vor. In Einzelfällen können Abweichungen von den gegebenen Handlungsempfehlungen erforderlich sein.
Die Ausführungen sind als Erläuterung für die Praxis zu verstehen und sollen einen Ansatz bieten, wie die rechtlichen Anforderungen sachgerecht umgesetzt werden können. Das entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen, eigenverantwortlichen Prüfung.
Vor einer Übertragung des unveränderten Inhaltes auf das eigene Geschäft muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkrete Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat protel natürlich keinen Einfluss und kann daher für die Auswirkungen auf die Rechtsposition des Verwenders keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Insbesondere ist die SOFTSTAR Computer Systems GmbH keine Anwaltskanzlei und bietet keine Rechts- oder Steuerberatung an. Die bereitgestellten Informationen, Anweisungen, Dokumente, Richtlinien, Formulare, Vereinbarungen oder Musterdaten (zusammen als „die Informationen“ bezeichnet) dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Verwender, die eine maßgeschneiderte Auskunft benötigen, sollten sich durch einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens beraten lassen.