KassenSichV 2020 von protel

Informationen zur Umsetzung der Kassensicherungverordnung 2020
in den Hotelmanagementsystemen protel SPE/MPE und protel Air


Worum geht's

Eine Einführung zum Thema und weitere grundlegende Informationen finden Sie auf unserer Website unter

https://www.protel.net/de/produkt-news/kassensicherungsverordnung-kassensichv/

Bitte lesen Sie zunächst diese allgemeinen Infos, bevor Sie sich auf dieser Seite über die konkrete Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen in und mit Ihrer Hotelsoftware erkundigen.


Die KassenSichV ist in Kraft. Was nun?

Jetzt weiter untätig zu bleiben kann sich rächen: Genaugenommen handeln Hotels, die zum jetzigen Zeitpunkt noch keine TSE im Einsatz bzw. bestellt haben, gesetzwidrig. Sie riskieren hohe Strafen von bis zu 25.000 Euro und eröffnen dem Finanzamt die Möglichkeit, Ihre Umsätze zu schätzen.

Aber welche Optionen haben Sie nun noch?

  • Sie können das Risiko auf eigene Verantwortung aussitzen und darauf hoffen, dass das BMF sich doch noch erweichen lässt und einer weiteren Verlängerung zustimmt. — Sicher die schlechteste Variante.
  • Sie können beim Finanzamt einen individuellen Antrag auf eine Härtefallregelung stellen. Vermutlich ist dies mit hohem Aufwand verbunden und der Ausgang ist trotzdem ungewiss.
  • Oder Sie machen sich auf unseren Informationsseiten kundig und bestellen so schnell wie möglich eine Technische Sicherungseinrichtung für Ihre Hotelsoftware.

Unsere dringende Empfehlung: Kontaktieren Sie umgehend unser Vertriebs Team und fordern Sie ein individuelles Angebot an.


Aufgrund des hohen Auftragsvolumens bearbeiten wir alle Aufträge strikt in der Reihenfolge ihres Eingangs. Bitte bedenken Sie, dass es zu diesem fortgeschrittenen Zeitpunkt wegen der Corona-Krise und angesichts des notwendigen administrativen Vorlaufs zu Engpässen bei der Umsetzung kommen kann. Je früher Sie bestellen, desto kürzer ist Ihre Zeit „ohne TSE“.



Im Angebot: TSE als Hardware oder in der Cloud

Ähnlich wie bei der österreichischen Registrierkassensicherungsverordnung (RKSV) im letzten Jahr, arbeiten wir auch bei der Umsetzung der deutschen Kassensicherungsverordnung mit Fiskaltrust zusammen, einem erfahrenen Anbieter, der sowohl eine offiziell zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung als auch die erforderliche Hardware anbietet. Eine Cloud-TSE befindet sich zur Zeit im Zertifizierungsprozess beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

protel ist daher in der Lage, sowohl für protel SPE/MPE als auch für protel Air eine Hardware- oder eine Cloud-Variante der TSE anzubinden.

Die Zusammenarbeit zweier Experten auf ihrem jeweiligen Gebiet gewährleistet ein effizientes und professionelles Vorgehen und sorgt gleichzeitig dafür, dass der individuelle Aufwand auf Ihrer Seite so gering wie möglich ausfällt.



Was erwartet Sie?

  • Als Nutzer der Cloud-Software protel Air werden Sie von den automatischen Updates kaum etwas mitbekommen. Ihr System wird im Hintergrund optimal auf die Umstellung vorbereitet. Die Implementierung der eigentlichen Lösung erfolgt dann in Zusammenarbeit mit Ihnen durch Ihr protel Support-Team.
  • Auch protel SPE/MPE (OnPrem) wird im Rahmen eines Updates auf die Implementierung der Lösung vorbereitet. Die hier anfallenden Update-Kosten sind ggf. durch einen vorhandenen Betreuungsvertrag abgedeckt. Falls Sie keinen Betreuungsvertrag abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen protel-Betreuer.
  • Für protel Air und protel SPE/MPE gilt gleichermaßen: Für die Einrichtung der KassenSichV-Lösung in Ihrem Haus und die notwendigen Systemeinstellungen durch das protel Support-Team fällt eine einmalige Dienstleistungspauschale an. Ihr zuständiger protel-Betreuer schickt Ihnen auf Anfrage gern ein entsprechendes Angebot zu und informiert Sie über weitere Details. 
  • Wir stellen die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nach Wunsch als Hardware- oder als Cloud-Lösung zur Verfügung. Je nach Fortschritt der Zertifizierung dieser Systeme durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kann es dabei zu unterschiedlichen Lieferzeitpunkten kommen. Weitere Angaben dazu folgen.
  • Wenn Sie weitere Kassenlösungen wie zum Beispiel ein POS-System verwenden, empfehlen wir Ihnen, sich zeitnah bei den jeweiligen Anbietern nach der Konformität Ihrer Kassensysteme zu erkundigen.
  • Bitte denken Sie auch daran, dass Sie verpflichtet sind, Ihr Kassensystem beim Finanzamt zu registrieren.

KassenSichV — Was ist das eigentlich?

Die „Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr“ (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV) ist eine Verordnung des Finanzministeriums, die neue Standards zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen verbindlich vorschreibt. 

Die KassenSichV vom 26.9.2017 basiert auf dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 16.12.2016 und definiert die Grundlagen für die technische Umsetzung dieses Gesetzes. 

Die Verordnung besteht aus einem ganzen Bündel von Maßnahmen, von denen einige zum Beispiel mit der Einführung der Kassennachschau bereits in Kraft getreten sind. 

Die finale Umsetzung der Verordnung ist unter Berücksichtigung der im November 2019 bekanntgemachten Übergangsfrist für den 30. September 2020 geplant.

Härtefallregelungen auf Länderebene eröffnen betroffenen Unternehmen in geeigneten Fällen einen Weg, die Frist bis zum 31. März 2021 zu verlängern.






Das KassenSichV-Paket von protel und fiskaltrust

Die KassenSichV-Lösung von protel und fiskaltrust beinhaltet in beiden Varianten alle Komponenten, die Ihnen als Hotelier gesetzlich vorgegeben werden. Mit ihrer Implementierung erfüllen Sie alle derzeitigen Anforderungen und müssen sich im Anschluss um nichts mehr kümmern. 

  • fiskaltrust-Servicepaket "Carefree"
    Das Servicepaket enthält vor allem die eigentliche TSE. Dabei können Sie zwischen einer Hardware- und Online-Lösung in der Cloud wählen. Es enthält außerdem die folgenden Komponenten: DSFin V-K Export, TAR-File und DSFinV-K-Speicher, Audicon Kassenarchiv Online, POS-Archiv, sowie Finanzamtsmeldungen.
    Detailierte Informationen zu den einzelnen Komponenten finden Sie unter folgendem Link: 
    fiskaltrust-Produkte
  • protel KassenSichV-Schnittstelle
    Für unsere protel Air-Kunden und für SPE/MPE-Kunden mit gültigen Wartungsvertrag* bieten wir unsere Schnittstelle zu fiskaltrust komplett kostenfrei an.*Für Kunden ohne gültigen Wartungsvertrag berechnen wir Gebühren für die Schnittstelle sowie das notwendige protel-Update.
  • protel KassenSichV-Servicepaket
    Unser obligatorisches Service-Paket enthält fortlaufende Updates der Schnittstelle und unseren 24/7 Support, wenn Sie Unterstützung benötigen. 
  • Einrichtung der Schnittstelle und TSE
    Die Einrichtung der Schnittstelle zu fiskaltrust in Ihrem Haus erfolgt entweder direkt durch unseren protel Support oder durch den für Sie zuständigen protel-Betreuer. Die Einrichtung wird Ihnen als pauschale Dienstleistung angeboten; einmal eingerichtet, fallen für nachträgliche Konfigurationen keine weiteren Kosten an.

 

Die anfallenden Kosten sind von vielen Faktoren abhängig und können von Haus zu Haus stark abweichen. Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles und für Ihr Unternehmen maßgeschneidertes Angebot.


Wie geht es weiter?

Egal, für welche Lösung Sie sich entscheiden, in jedem Fall ist es notwendig, sich bei fiskaltrust zu registrieren, denn nur in der Kombination von Angebot und Registrierung kann ein gültiger Vertrag entstehen und die Lösung in Ihrem Haus in Betrieb genommen werden.

Die nächsten Schritte sind daher:  

  • Registrieren Sie sich bei fiskaltrust
    Alles, was Sie dazu wissen müssen, haben wir in einer leicht verständlichen Anleitung  für Sie zusammengestellt.
  • Bestellen Sie Ihr KSV-Angebot
    Bestellen Sie jetzt Ihr individuelles Komplettpaket. 
  • Einfach das folgende Formular ausfüllen und absenden! 


Haftungsausschluss

SOFTSTAR  Computer Systems GmbH übernimmt keine Haftung, Garantie oder Gewährleistung für die hier bereitgestellten Informationen. Sie fassen einen komplexen Sachverhalt vereinfacht zusammen und stellen eine beispielhafte Lösung zur Umsetzung einer Rechtslage vor. In Einzelfällen können Abweichungen von den gegebenen Handlungsempfehlungen erforderlich sein.

Die Ausführungen sind als Erläuterung für die Praxis zu verstehen und sollen einen Ansatz bieten, wie die rechtlichen Anforderungen sachgerecht umgesetzt werden können. Das entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen, eigenverantwortlichen Prüfung.

Vor einer Übertragung des unveränderten Inhaltes auf das eigene Geschäft muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkrete Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat protel natürlich keinen Einfluss und kann daher für die Auswirkungen auf die Rechtsposition des Verwenders keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Insbesondere ist die SOFTSTAR  Computer Systems GmbH keine Anwaltskanzlei und bietet keine Rechts- oder Steuerberatung an. Die bereitgestellten Informationen, Anweisungen, Dokumente, Richtlinien, Formulare, Vereinbarungen oder Musterdaten (zusammen als „die Informationen“ bezeichnet) dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Verwender, die eine maßgeschneiderte Auskunft benötigen, sollten sich durch einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens beraten lassen.