Zum Hauptinhalt springen

Kassensicherungverordnung TSE - Gesetzliche Meldepflicht ab 2025 – Ihre Kassen im Blick

Gesetzliche Meldepflicht ab 2025 – Ihre Kassen im Blick

Ihre Meldeverpflichtung gegenüber dem Finanzamt

Ab 2025 müssen alle Kassen und eingesetzte TSEs (technische Sicherheitseinrichtungen) je Standort / Betriebsstätte dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Die Meldung erfolgt pro Standort separat.

Fristen im Überblick

  • Inbetriebnahmen, die vor dem 1. Juli 2025 stattfanden, müssen spätestens bis 31. Juli 2025 gemeldet werden.

  • Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 außer Betrieb gingen, sind nur zu melden, wenn sie zuvor schon Bestandteil einer Meldung waren.

  • Kassen, die ab 1. Juli 2025 neu in Betrieb genommen werden, müssen innerhalb eines Monats nach der Erstinbetriebnahme gemeldet werden.

  • Technisch kann die Meldung bereits ab 1. Januar 2025 erfolgen — in der Übergangszeit bis Ende Juli ist die erste Meldung möglich.

Unsere Lösung: Automatisierte Finanzamtsmeldungen mit fiskaltrust:

Mit der fiskaltrust-Komponente „finanzamtsmeldungen“ bieten wir Ihnen eine komfortable, benutzerfreundliche Lösung zur Erfüllung dieser Meldepflicht:

Erfassung & Validierung der Daten durch den BetreiberÜber einen Link erhält der Betreiber Zugang zum Formular. Fehlende oder ungültige Daten werden markiert und müssen vor der Meldung korrigiert werden. Meist fehlen nur zwei Angaben je Kasse:

Anschaffungsdatum

Erst-Inbetriebnahmedatum

Erstmeldung ans Finanzamt.

Sobald alle Daten validiert sind, wird die Meldung am darauffolgenden Sonntag versendet. Der Betreiber erhält das ELSTER-Übertragungsprotokoll als PDF und kann es jederzeit im Portal abrufen – ideal für Ihre Verfahrensdokumentation.

Automatische Aktualisierungsmeldungen.

Bei Änderungen – z. B. TSE-Austausch – vergleicht fiskaltrust regelmäßig die gespeicherten Daten mit dem aktuellen Stand. Bei Abweichungen wird automatisch eine Aktualisierungsmeldung ausgelöst – ganz ohne erneutes Ausfüllen des Formulars.

Warum diese Aktivierung notwendig ist?

Die ELSTER-Schnittstelle erlaubt keine Abfrage bereits gemeldeter Daten. Daher ist eine einmalige Aktivierung durch den Kassenhändler erforderlich, um sicherzustellen, dass nichts überschrieben wird, was bereits dem Finanzamt vorliegt.


https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2024-06-28-mitteilungsverpflichtung-nach-AO.pdf?__blob=publicationFile&v=7

​​

​​